Die gruppenanalytische Weiterbildung findet in den folgenden Modulen statt:
Info-Abend
Interessenten an der Weiterbildung sind herzlich zum nächsten Info-Abend in den Räumen in der Rudolfstraße 14 eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei und Voraussetzung für den Abschluss des Weiterbildungsvertrages. Den nächsten Termin entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender.
Kollegen*innen von Vorstand, Weiterbildungsausschuss, Sekretariat und die Sprecher*innen der Weiterbildungsteilnehmenden stellen sich den Fragen.
Anerkennung bereits absolvierter Weiterbildungsinhalte
Eine Anerkennung bereits absolvierter Weiterbildungsinhalte für Gruppenpsychotherapie und Gruppenanalyse kann im Einzelfall nach der Absprache mit dem Weiterbildungsausschuss (WBA) nur erfolgen, wenn die Dozent*innen, Supervisor*innnen bzw. Selbsterfahrungsleiter*innen anerkannte Gruppenlehranalytiker*innen der Deutschen Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (www.d3g.org) sind.
Bei Fragen wenden Sie sich an den WBA.
Kosten der Weiterbildung
Derzeit beträgt die Teilnahmegebühr für das Curriculum Gruppenanalyse 49,00 €/Doppelstunde für die Theorie- und Selbsterfahrungsgruppen.
Theorieseminare und Selbsterfahrungsgruppen werden immer im Block gebucht.
Die Gebühren werden 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für Einzelvorgespräche betragen 80 Euro.
Semestergebühren werden nicht erhoben.
Die Kosten für Gruppensupervision betragen bei vier Teilnehmer*innen 50 Euro, bei drei Teilnehmer*innen 65 Euro pro Doppelstunde.
Gebühren für Gruppensupervision sind auf das Konto des Instituts zu zahlen. Die Kosten für die Einzelsupervision sind individuell zu vereinbaren und auf das Konto des Instituts zu entrichten.
Die Kosten des Abschlusskolloquiums betragen 155€.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen postalisch oder per mail ein:
Bitte teilen Sie in Ihrer Bewerbung mit, ob Sie sich für ein konkretes Weiterbildungsmodul oder eine konkrete Supervisionsgruppe bewerben.
Nach Zulassung durch den WBA wird Ihnen durch das Sekretariat der Weiterbildungsvertrag zugeschickt.
Vor Beginn einer Selbsterfahrungsgruppe sind Vorgespräche mit den Selbsterfahrungsleiter*innen erforderlich.
Theorieseminare
Die Theorieseminare finden in Gruppen von max. 25 Teilnehmer*innen statt und werden von einem Dozent*innenpaar geleitet. Die Theorieblöcke werden an 8 Wochenenden Freitags abends und Samstags durchgeführt (40 Doppelstunden).
Gruppenselbsterfahrung beinhaltet:
mind. 112 Doppelstunden in der Kleingruppe, mind. 8 Doppelstunden in der Großgruppe, mind. 6 Doppelstunden Social Dreaming.
In der Phase der Gruppenselbsterfahrung am BIG ist die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Gruppenanalytischen Selbsterfahrungstagen mit Großgruppe, Kleingruppe und Social Dreaming obligatorisch.
Lehrgruppe und Gruppensupervision
Die Teilnahme an einer Supervision ist Voraussetzung für den Beginn einer Lehrgruppe.
Die Lehrgruppe muss beim WBA beantragt werden. Der Beginn einer Lehrgruppe kann erst nach Bewilligung durch den WBA und ggf. nach Bewilligung durch die Krankenversicherung erfolgen.
In einer gruppenanalytischen Falldarstellung wird der Gruppenprozess der eigenen Lehrgruppe abgebildet. Das darauffolgende kollegiale Abschlussgespräch würdigt die Entwicklung einer eigenen gruppenanalytischen Identität.
Gruppenanalytische Gespräche
Zu gruppananalytischen Themen werden regelmäßig Veranstaltungen angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Einige häufig gestellte Fragen
Frage 1
Müssen die Module der gruppenanalytischen BIG-Weiterbildung in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden?
Abhängig von Ihren individuellen Wünschen und Möglichkeiten können Sie mit der Theoriegruppe oder mit der Gruppenselbsterfahrungsgruppe beginnen und beliebig lange Abstände zwischen den Modulen wählen. Für die Praxisphase der Weiterbildung (Leitung einer Lehrgruppe unter Gruppensupervision) ist Voraussetzung, dass mindestens die Hälfte des Theorieunterrichts (20 von 40 Doppelstunden) und mindestens die Hälfte der Gruppenselbsterfahrung (56 von 112 Doppelstunden) absolviert wurde.
Frage 2
Wie können verpasste Theorieveranstaltungen nachgeholt werden?
Theoriestunden können nachgeholt werden
a) durch Teilnahme an Vorträgen am BIG sowie an gruppenanalytischen Werkstätten, Workshops und Symposien des BIG
b) durch Teilnahme an der Jahrestagung der D3G, dem Study Day der D3G, der Tagung des Beirats für Wissenschaft und Forschung der D3G (zu 50%), 1
c) durch Teilnahme an den EGATIN-Study Days (zu 50%). 2
Frage 3
Welche Rolle spielen die Approbation und die „HPG-Zulassung“ bei der Leitung einer Lehrgruppe?
Die Approbation als staatliche Berufszulassung („Bestallung“) gilt für Gesundheitsberufe wie Ärzt*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen. Daneben gibt es die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde (ohne „Bestallung“) nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Wer keine Approbation und keine Erlaubnis zur Heilkunde nach dem HPG hat, kann in Deutschland keine eigenständige Heilbehandlung durchführen, also auch keine Therapiegruppe leiten.
Frage 4
Ist eine psychotherapeutische oder psychoanalytische Ausbildung die Voraussetzung für eine Weiterbildung in Gruppenanalyse?
Nein, das ist keine zwingende Voraussetzung. Allerdings ist die gruppenanalytische Weiterbildung für Psychotherapeut*innen zweifellos besonders gut geeignet.
Frage 5
Welche Qualifikation kann ich ohne Approbation oder HPG-Zulassung am BIG erreichen?
Organisationsberater*innen, Theolog*innen, Soziolog*innen, Lehrer*innen und Angehörige einiger anderer Berufe können sich am BIG als Gruppenanalytiker*innen für das jeweils eigene berufliche Feld qualifizieren. Die Lehrgruppen sind dann als Selbstzahlergruppen im Rahmen des Grundberufes zu gestalten und ausschließlich im Schutz einer Institution (als Angestellte einer Beratungsstelle, eines Instituts o.ä.) möglich.
Frage 6
Kann ich während meiner psychotherapeutischen Ausbildung bereits mit der gruppenanalytischen Weiterbildung beginnen?
Dem steht von unserer Seite nichts im Wege. Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem einzeltherapeutischen Ausbildungsinstitut ab. Genaueres erfahren Sie auch auf unseren Info-Abenden.
Frage 7
Ist die Teilnahme an den Gruppenanalytischen Selbsterfahrungstagen für alle Teilnehmer*innen der BIG-Weiterbildung verbindlich?
Die jährlich stattfindenden Gruppenanalytischen Selbsterfahrungstage am BIG finden im Setting von Kleingruppe, Großgruppe und Social Dreaming statt. Sie dienen einerseits der Weiterbildung und bieten gleichzeitig eine besondere Chance der persönlichen Vernetzung am Institut. Eine Teilnahmepflicht als Bestandteil der Weiterbildung besteht für all diejenigen, die sich aktuell in der Gruppenselbsterfahrung am BIG befinden. Für interessierte Weiterbildungsteilnehmer*innen der Theoriegruppen und in der Praxisphase ist angesichts der beschränkten Kapazitäten eine langfristige Anmeldung empfehlenswert.
Frage 8
Können die Weiterbildungsteilnehmer*innen, die in Kliniken arbeiten, ihre klinischen Gruppen als Ausbildungsgruppe anerkennen und supervidieren lassen?
Ja, unter Umständen geht das, bitte informieren Sie sich auf dem „Merkblatt für stationäre Gruppen“ und wenden sich zur Klärung Ihres speziellen Falles an den WBA.
Frage 9
Ab wann kann ich meine Lehrgruppe beginnen?
Voraussetzung für den Beginn einer eigenen Lehrgruppe:
Die bescheinigte Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden Gruppentheorie und mind. 56 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Kleingruppe.
Empfohlener zeitlicher Ablauf: nach bescheinigter Teilnahme der Gruppentheorie und Gruppenselbsterfahrung, Beginn der Supervisionsgruppe unter Leitung einer/eines SupervisorIn des BIG, anschließend kann der Lehrgruppenantrag beim WBA gestellt werden.
Bei Abrechnung über eine Ambulanz wird zuerst eine Abrechnungsgenehmigung für die Vorgespräche benötigt und nach Anerkennung des Lehrgruppenantrages folgt die Abrechnungsgenehmigung für die Lehrgruppe.
Bei Krankenbehandlung ist neben der Genehmigung durch den WBA auch eine Genehmigung/Kostenübernahme der Krankenversicherung notwendig.
Frage 10
Wie gestalten sich die Honorare für Lehrgruppen?
Wer eine Behandlungserlaubnis an einem psychoanalytischen Ausbildungsinstitut oder bereits eine Approbation hat, kann ambulante Gruppensitzungen über die Institutsambulanz eines kooperierenden DGPT-Ausbildungsinstitutes abrechnen und die einheitlichen KV-Honorare (unter Abzügen der jeweiligen Ambulanz) erzielen. Das BIG erhebt dabei keine Abzüge oder Gebühren.
Die Honorare für Selbstzahlergruppen sind von den Gruppenleiter*innen selbst festzulegen.
Frage 11
Kann für Ausbildungsgruppen eine Paarleitung anerkannt werden?
Wir empfehlen die erste Lehrgruppe in Einzelleitung durchzuführen, um Selbstvertrauen in der therapeutischen Rolle zu entwickeln, zu den komplexen Übertragungs-/ und Gegenübertragungsprozessen in der Gruppe und deren Reflexion und Verständnis zunächst nicht noch eine weitere Ebene hinzuzufügen.
In Ausnahmefällen wird unter bestimmten Bedingungen eine Paarleitung anerkannt, wie zum Beispiel Kindergruppen oder auch zweite Lehrgruppe. Für die Paarleitung gilt, dass beide Leiter*innen in der Gruppe gleichberechtigt sind und zudem an derselben Supervisionsgruppe teilnehmen. Beide Gruppenleiter*innen stellen unabhängig voneinander einen Antrag auf Genehmigung der Gruppe als Lehrgruppe beim WBA, in der Supervision finden die beiden Perspektiven der Gruppenleiter*innen unabhängig voneinander Platz, sowie die Paardynamik –unterschiedliche Übertragungs-Gegenübertragungsprozesse des Therapeutenpaars, sowie Gruppe – Therapeutenpaar. Beide schreiben für das Abschlusskolloquium unterschiedliche Falldarstellungen.
Frage 12
Wie finde ich eine/n Supervisor*in für meine Lehrgruppe?
Das BIG führt eine eigene Liste von Gruppenlehrsupervisor*innen, die auf der Website des Instituts veröffentlicht ist und kenntlich macht, wer nicht nur von der D3G**, sondern auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin anerkannt ist. Berufliche, hierarchische und andere Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Gruppensupervisor*in und angehenden Gruppenanalytiker*innen im Rahmen der Lehrgruppe werden nicht akzeptiert.
Wer keinen heilkundlichen Abschluss anstrebt (siehe Frage 3 und 4) oder wegen räumlicher Entfernung nicht in der Lage ist, in den internen BIG-Supervisionsgruppen zu arbeiten, kann beim WBA formlos beantragen, zur Gruppensupervision zu den von der D3G anerkannten Gruppenlehranalytiker*innen zu gehen.
Frage 13
Wie groß sollte eine Lehrgruppe sein?
Es handelt sich um analytische Kleingruppen; diese umfassen bei Erwachsenen zwischen 6 und 9 Personen und bei Kindern und Jugendlichen zwischen 4 und 8 Personen.
Auch wenn eine Kinder-Gruppe bereits mit 3 Teilnehmer*innen im Rahmen der KV-Behandlung zugelassen ist, sollten es für die Lehrgruppe mindestens 4 Teilnehmer*innen sein, weil damit die Stabilität der Gruppe eher gesichert werden kann.
Frage 14
Wie erfolgt die Genehmigung einer Lehrgruppe?
Die Qualitätssicherung der Institution erfolgt über den Antrag zur Lehrgruppe beim WBA und über die laufende Supervision.
Nach den in der Weiterbildungsordnung zu findenden Kriterien ist ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung der Lehrgruppe einzureichen. Nach der Beantwortung eventuell notwendiger Rückfragen kann der WBA die Genehmigung zur Gruppenleitung unter Supervision und zur Abrechnung in einer Ambulanz der kooperierenden DGPT-Institute erteilen.
Frage 15
Werden bereits absolvierte Weiterbildungsabschnitte anderer gruppenanalytischer Institute anerkannt?
Es werden grundsätzlich alle von der Deutschen Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (D3G) anerkannten Institute vom BIG anerkannt. (Das gilt umgedreht auch für das BIG an anderen gruppenanalytischen Institutionen.) Schriftlich nachgewiesene Weiterbildungsleistungen anderer D3G-Institute können weitgehend auf die vom BIG geforderten Mindestleistungen angerechnet werden; bitte fragen Sie beim WBA für Ihren konkreten Fall nach.
Frage 16
Welche Ziele werden mit der schriftlichen Falldarstellung und dem kollegialen Abschlusskolloquium verfolgt?
Zusätzlich zur Erlangung der Behandlungserlaubnis durch die Kassenärztliche Vereinigung können Sie am BIG den Institutsabschluss mit einer schriftlichen Falldarstellung und einem kollegialen Abschlusskolloquium machen. Dabei können Sie Ihre persönlichen Erfahrungen in der Gruppenarbeit darstellen und Ihre wachsende Erfahrung abbilden, was vom Weiterbildungsausschuss und den Gästen Ihres Abschlussgespräches gewürdigt wird.
Falls Sie sich dafür interessieren, eines Tages selbst in der Weiterbildung am BIG tätig zu sein, ist der Institutsabschluss, mit dem Sie sich in Ihrer individuellen Arbeitsweise zeigen, eine wesentliche Voraussetzung.
Fassung 05/2021
1 D3G Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie
2 EGATIN European Group Analytic Training Institutions Network