Stand April 2022
Die Ausbildung im Grundberuf (Psycholog*in, Psychotherapeut*in, Arzt/Ärztin, Kunst- und Musiktherapeut*in) sollte abgeschlossen sein. Eine mehrjährige Berufserfahrung ist erwünscht.
An der Weiterbildung Interessierte mit anderem Grundberuf wenden sich vor Beginn der Weiterbildung an den WBA (Weiterbildungsausschuss des BIG), um die Voraussetzungen für einen Abschluss individuell zu klären.
Interessierte richten ihren Antrag schriftlich (per E-Mail, per Post) an das Sekretariat des BIG. Über die Zulassung des Antrages entscheidet der WBA.
Die Teilnahme an einem Informationsabend des Instituts ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm. Falls dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, findet mindestens ein Interview bei einem Mitglied des WBA des BIG statt. Für Bewerber*innen ohne medizinisch/psychologische oder psychotherapeutische Vorerfahrung ist das Einzelinterview verbindlich.
Vor der Aufnahme in eine Selbsterfahrungsgruppe ist zusätzlich ein Vorgespräch bei den GSE-Leiter*innen erforderlich.
Nach Zulassung durch den WBA wird zwischen den Weiterbildungsteilnehmenden und dem Berliner Institut für Gruppenanalyse eine Weiterbildungsvereinbarung geschlossen.
Die Weiterbildung setzt sich zusammen aus:
Die Module der Weiterbildung (Theorie, Gruppenselbsterfahrung, Supervision) werden unabhängig voneinander absolviert.
Die Lehrgruppe kann nach vollständig absolvierter Gruppenselbsterfahrung (112 Doppelstunden) oder während einer laufenden Gruppenselbsterfahrung geleitet werden. Die Beantragung einer Gruppenbehandlung unter Supervision (eigene Lehrgruppe) setzt die erfolgte und bescheinigte Teilnahme an mindestens 40 Theoriestunden (20 Doppelstunden) und mindestens 56 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung, bei einem durch das Institut anerkannten Gruppenselbsterfahrungsleiter voraus.
Es wird von allen Beteiligten darauf geachtet, dass sich keine Abhängigkeitsverhältnisse in Zweitbeziehungen während der Weiterbildung herstellen.
Über die Anrechnung von extern absolvierten Qualifikationen entscheidet der WBA auf Antrag.
Stunden aus BIG Workshops/D3G-Tagungen können zu 50% für die geforderten Theoriestunden anerkannt werden.
Nicht wahrgenommene Theorie-, Selbsterfahrungs- und Supervisionssitzungen müssen nachgeholt werden (siehe VII.). Da die Weiterbildung im Wesentlichen in Blockkursen stattfindet, fallen Kursgebühren an, auch wenn ein*e Teilnehmer*in verhindert ist.
Der zertifizierte Abschluss als Gruppenanalytiker*in besteht aus einer Abschlussarbeit und einem kollegialen Abschlussgespräch.
Die Abschlussarbeit soll maximal einen Umfang von 20 Seiten haben, in der der Prozess der Lehrgruppe vorgestellt wird. In der Abschlussarbeit soll nachvollziehbar beschrieben werden, dass der/die Weiterbildungsteilnehmende eine gruppenanalytische Situation herstellen, den Prozess begleiten, fördern und reflektieren kann (siehe Informationsblatt Abschlussarbeit ).
Das kollegiale Abschlussgespräch findet mit Vertreter*innen des WBA und Mitgliedern des BIG statt. Es können Weiterbildungsteilnehmende und Gäste eingeladen werden.
Deutsche Ärzte- und Apothekerbank
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