Weiterbildungsordnung

I. Voraussetzungen für die Zulassung für Gruppenanalyse und -therapie

Berliner Institut für Gruppenanalyse
Stand April 2022

Die Ausbildung im Grundberuf (Psycholog*in, Psychotherapeut*in, Arzt/Ärztin, Kunst- und Musiktherapeut*in) sollte abgeschlossen sein. Eine mehrjährige Berufserfahrung ist erwünscht.

An der Weiterbildung Interessierte mit anderem Grundberuf wenden sich vor Beginn der Weiterbildung an den WBA (Weiterbildungsausschuss des BIG), um die Voraussetzungen für einen Abschluss individuell zu klären.

II. Antrag zur Zulassung

Interessierte richten ihren Antrag schriftlich (per E-Mail, per Post) an das Sekretariat des BIG. Über die Zulassung des Antrages entscheidet der WBA.
Die Teilnahme an einem Informationsabend des Instituts ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm. Falls dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, findet mindestens ein Interview bei einem Mitglied des WBA des BIG statt. Für Bewerber*innen ohne medizinisch/psychologische oder psychotherapeutische Vorerfahrung ist das Einzelinterview verbindlich.
Vor der Aufnahme in eine Selbsterfahrungsgruppe ist zusätzlich ein Vorgespräch bei den GSE-Leiter*innen erforderlich.

Dem Antrag zur Zulassung sind beizulegen:
  1. Ein persönlicher Lebenslauf, aus dem hervorgeht, ob psychotherapeutische oder ähnliche Weiterbildungen oder Behandlungen bereits stattgefunden haben bzw. noch bestehen.
  2. Kopie des akademischen Abschlusses oder Approbationszeugnisses
  3. Nachweis über Art und Dauer der bisherigen beruflichen Tätigkeit.

III. Abschluss der Weiterbildungs-Vereinbarung

Nach Zulassung durch den WBA wird zwischen den Weiterbildungsteilnehmenden und dem Berliner Institut für Gruppenanalyse eine Weiterbildungsvereinbarung geschlossen.

IV. Aufbau der Weiterbildung

Die Weiterbildung setzt sich zusammen aus:

  • Basiskurs Theorie (40 Doppelstunden),
  • Gruppenselbsterfahrung in Kleingruppen (GSE) mindestens 112 Doppelstunden. Die GSE kann in einer geschlossenen oder halboffenen (slow open) Gruppe wahrgenommen werden.
    Alle Weiterbildungsteilnehmenden in den Selbsterfahrungsgruppen nehmen obligatorisch am vollständigen Programm der Gruppenanalytischen Selbsterfahrungstage teil und absolvieren mind. 8 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Großgruppe und 6 Doppelstunden Social Dreaming.
  • Lehrgruppe (eigene Gruppenleitung unter Supervision): mindestens 80 Gruppensitzungen werden durch mindestens 45 Supervisionssitzungen begleitet. Die Supervision findet in der Regel in der Gruppe statt.

Die Module der Weiterbildung (Theorie, Gruppenselbsterfahrung, Supervision) werden unabhängig voneinander absolviert.

Die Lehrgruppe kann nach vollständig absolvierter Gruppenselbsterfahrung (112 Doppelstunden) oder während einer laufenden Gruppenselbsterfahrung geleitet werden. Die Beantragung einer Gruppenbehandlung unter Supervision (eigene Lehrgruppe) setzt die erfolgte und bescheinigte Teilnahme an mindestens 40 Theoriestunden (20 Doppelstunden) und mindestens 56 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung, bei einem durch das Institut anerkannten Gruppenselbsterfahrungsleiter voraus.

Es wird von allen Beteiligten darauf geachtet, dass sich keine Abhängigkeitsverhältnisse in Zweitbeziehungen während der Weiterbildung herstellen.

V. Lehrgruppe unter Supervision

  1. Die Genehmigung der Lehrgruppe erfolgt nach schriftlichem Antrag an den WBA. Bitte beachten Sie das Infoblatt ambulante Lehrgruppe
  2. Lehrgruppen, die im klinisch-/institutionellen Rahmen durchgeführt werden, erfordern Modifikationen bei Antragstellung und Abschlussarbeit (siehe Infoblatt Gruppen in Institutionen).
  3. Die Gruppenmitglieder werden darin einzeln vorgestellt mit Alter, ihrer Symptomatik, Diagnose, Psychodynamik, die die Gruppendynamik einschließt. In der Beschreibung der einzelnen Gruppenmitglieder sollen deren bisherige Gruppenerfahrungen berücksichtigt werden. Wichtiger Bestandteil des Antrags ist zudem eine Beschreibung der Rahmenbedingungen der geplanten Lehrgruppe (institutionell, personell, räumlich und zeitlich; „Dynamische Administration“, S.H. Foulkes). Einen Ausblick auf den zu erwartenden Gruppenprozess, beispielsweise in Form einer Gruppenfantasie, ist Teil des Antrags.
  4. Bitte beachten Sie die Aufklärungspflicht laut Patientenrechtegesetz.
  5. Der gruppenanalytische Prozess wird durch einen vom Institut anerkannten Supervisor*in begleitet (Infoblatt Supervision)
  6. Vor Behandlungsbeginn ist eine berufliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  7. Lehrgruppen können in Paar-Leitung von zwei Ausbildungsteilnehmenden durchgeführt werden. Der Antrag auf Lehrgruppe ist von beiden Behandler*innen unabhängig zu stellen, so dass die eigene Perspektive auf die Gruppe deutlich wird. Die gemeinsame Supervision ist verbindlich.

VI. Kurzfassung des Theorie-Curriculums

Das Curriculum enthält:
  • Grundlagen der Gruppenanalyse
  • Konzepte und Methoden der Gruppenanalyse
  • Praxisreflexion der Gruppenanalyse
Die Theorievermittlung beinhaltet fünf didaktische Elemente, die an jedem Ausbildungsblock angeboten werden:
  • Vermittlung der wichtigen theoretischen Ansätze zur gruppenanalytischen Theorie.
  • Kleingruppenarbeit zu Fallvignetten.
  • Anschauliches Erfahren von Gruppenprozessen in Rollenspielen.
  • Gruppenanalytische Fallarbeit (Balint) an und über Gruppen, die die Teilnehmer aus der eigenen Praxis einbringen.
  • Die Reflektion der gemeinsamen Arbeit im Theorieseminar.
  • Vorbereiten der Weiterbildungsteilnehmenden auf das Beschreiben und Beantragen einer möglichen eigenen Lehrgruppe.

VII. Anrechnung von Fortbildungen am BIG

Über die Anrechnung von extern absolvierten Qualifikationen entscheidet der WBA auf Antrag.

Stunden aus BIG Workshops/D3G-Tagungen können zu 50% für die geforderten Theoriestunden anerkannt werden.

VIII. Fehlzeiten

Nicht wahrgenommene Theorie-, Selbsterfahrungs- und Supervisionssitzungen müssen nachgeholt werden (siehe VII.). Da die Weiterbildung im Wesentlichen in Blockkursen stattfindet, fallen Kursgebühren an, auch wenn ein*e Teilnehmer*in verhindert ist.

IX. Abschluss

Der zertifizierte Abschluss als Gruppenanalytiker*in besteht aus einer Abschlussarbeit und einem kollegialen Abschlussgespräch.

Die Abschlussarbeit soll maximal einen Umfang von 20 Seiten haben, in der der Prozess der Lehrgruppe vorgestellt wird. In der Abschlussarbeit soll nachvollziehbar beschrieben werden, dass der/die Weiterbildungsteilnehmende eine gruppenanalytische Situation herstellen, den Prozess begleiten, fördern und reflektieren kann (siehe Informationsblatt Abschlussarbeit ).

Das kollegiale Abschlussgespräch findet mit Vertreter*innen des WBA und Mitgliedern des BIG statt. Es können Weiterbildungsteilnehmende und Gäste eingeladen werden.

X. Kosten

  • Vorgespräch 80,00€
  • Aktuelle Weiterbildungsgebühren pro Doppelstunde Theorie/GSE 49,00€
    Auf Antrag an den Förderfonds des BIG kann in besonderen Lebenssituationen eine Reduktion der Gebühren beantragt werden.
  • Gebühren für Supervisionssitzungen in der Gruppe
    - bei vier Teilnehmenden betragen 50,00€ pro Person
    - bei drei Teilnehmenden 65,00€
    Die Supervisionsgebühren sind auf das Konto des BIG einzuzahlen.
  • Gebühr für das Kolloquium zum zertifizierten Instituts-Abschluss als Gruppenanalytiker*in 155,00€
  • Die Kurs-/Seminargebühren sind jeweils vor Beginn des einzelnen Wochenendblocks zu entrichten. Bei einer Einmalzahlung vor Beginn des gesamten Weiterbildungsmoduls verringern sich die Gebühren um 5%.

Deutsche Ärzte- und Apothekerbank
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